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Finanzlexikon: bezugsrecht

bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Durch das Bezugsrecht soll das prozentuale Verhältnis des Aktionärs am gezeichneten Kapital (Grundkapital) der Aktiengesellschaft (AG) erhalten bleiben. Beispiel: Wird das gezeichnete Kapital der AG von 50 Mio. auf 60 Mio. erhöht, so erhält jeder Aktionär für 5 alte Aktien eine neue (Bezugsverhältnis 5 : 1). Für jede alte Aktie erhalten die Aktionäre ein Bezugsrecht. Fehlen einem Aktionär Bezugsrechte, um eine junge Aktie erwerben zu können, muss er über die Börse die fehlenden Bezugsrechte kaufen. Nicht bei jeder Kapitalerhöhung gibt es notwendig Bezugsrechte. Die Aktionäre können bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung das Bezugsrecht ausschließen (3/4 Mehrheit in der Hauptversammlung). Es muss ausgeschlossen werden, wenn die AG Belegschaftsaktien ausgeben will bzw. wenn eine Wandelschuldverschreibung (Umtausch von Fremdkapital in Aktien am Ende der Laufzeit der Anleihe) aufgelegt wird.

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